Modulare Qualifizierung
Die Hochschule ist mit der Organisation und Durchführung von Modulen im Rahmen der modularen Qualifizierung beauftragt. An den Modulen nehmen vorwiegend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ersten, zweiten und dritten Qualifikationsebene des Freistaats Bayern teil.
Die modulare Qualifizierung (Art. 20 LlbG) wird gemäß Art. 67 Satz 1 Nr. 4 LlbG durch verschiedene Verordnungen und darauf aufbauende Konzepte näher geregelt. Sie finden die Verordnungen und Konzepte unter Rechtliche Grundlagen. Die personalverwaltenden Stellen können hierzu nähere Auskünfte geben.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für den Bereich der staatlichen inneren und kommunalen Verwaltung können Sie weiterführende Informationen dem Internetauftritt des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung unter Modulare Qualifizierung entnehmen.