Prüfungswesen
Das Prüfungswesen ist bundeseinheitlich in den Paragrafen 61 ff. der Steuerbeamten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) geregelt.
Die Prüfungen werden vom Landesamt für Steuern angesetzt sowie organisatorisch geleitet und am Fachbereich durchgeführt.